Förderungen:
Infolge satzungsgemäßer Festlegung sowie durch Feststellung der Finanzverwaltung umfasst das Spektrum und die Fördermöglichkeit der FS | - die Förderstiftung gezielt in Gänze den Inhalten, die in der gesetzlichen Norm des § 58 Absatz 2 AO (Abgabenordnung) niedergelegt sind (siehe Anlage / Feststellungsbescheid). Insofern ist der Name der FS | - die Förderstiftung Programm (siehe Anlage),
Förderschwerpunkte:
Die FS | - die Förderstiftung engagiert sich derzeit schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen:
- Bildung
- Soziales
- Kultur
- sonstige Maßnahmen im Rahmen des Stiftungszwecks.
Dabei sind die wesentlichen Ziele der FS | - die Förderstiftung Unterstützung und Umsetzung von:
- der Hilfe zur Selbsthilfe
- Nachhaltigkeit
- soziale Projekte
|| Die Schwerpunkte der Förderung im Sinne des § 58 (2) Abgabenordnung (AO) werden dynamisch festgelegt.